ICH BIN ERZEUGER

Ich bin Erzeuger

Vorteile der Anerkennung

Vorteile der Anerkennung

Ziel der Anerkennung ist eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten innerhalb der Lebensmittelkette. Zudem sollen Produzenten zu einer verstärkten Qualitätsausrichtung ihrer Label ermutigt werden, indem sie strenge Auflagen in ihren Lastenheften verankern. So trägt die Anerkennung dazu bei, eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft sowie auch der nachgelagerten Lebensmittelbranche zu fördern.

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Für die Einreichung eines Antrags auf offizielle Anerkennung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

Wer kann eine Anerkennung beantragen?

  • Es gibt eine Erzeugergemeinschaft, welche die Primärproduktion zwingend einschließen muss, die für die Verwaltung des Labels zuständig ist,
  • die Erzeugergemeinschaft kann ein ausgereiftes Lastenheft vorlegen, in dem der Geltungsbereich sowie die von den einzelnen Stufen der Produktionskette einzuhaltenden Kriterien definiert sind,
  • Sie steht allen landwirtschaftlichen Erzeugern offen, die in der Lage sind, die Bestimmungen des Lastenheftes einzuhalten.
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Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren

Die Anerkennung ist mit dem nachfolgenden Formular zu beantragen

Der Antrag ist per E-Mail an folgende Adresse zu richten: label@ma.etat.lu sowie per Post in dreifacher Ausfertigung an folgende Adresse:

Ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural
1, rue de la Congrégation
L-1352 Luxembourg
Luxembourg

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Bewertungsverfahren

Nach Einreichung des Anerkennungsantrags wird eine erste Bewertung seitens des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung vorgenommen, um zu prüfen, ob der Antrag vollständig und statthaft ist. Anschließend nimmt eine interministerielle Kommission innerhalb eines Zeitraums von max. drei Monaten eine Bewertung der Anträge vor. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, des Verbraucherschutzministeriums und des Gesundheitsministeriums. Sie vereint somit die für die verschiedenen Bereiche des Lebensmittelsektors erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen.

Die Kommission prüft, ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sind und verwendet ein Bewertungsraster mit den Qualitätskriterien, anhand derer am Ende eine Gesamtnote vergeben wird. Diese Note dient als Grundlage für die Festlegung der Höhe der finanziellen Unterstützungen, die den Erzeugergemeinschaften ausgezahlt werden.

Erhalt der Anerkennung

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Sobald der Anerkennungsantrag von der interministeriellen Kommission grünes Licht bekommen hat, erhält die Erzeugergemeinschaft eine Anerkennung für das entsprechende Label. Die Anerkennung wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt und ist verlängerbar.

Wichtiger Hinweis: Jede Änderung des Lastenhefts ist dem Landwirtschaftsministerium vor deren Inkrafttreten mitzuteilen.

Finanzielle Unterstützungen

Ziel der Maßnahmen ist in erster Linie eine finanzielle Unterstützung der lokalen Erzeugergemeinschaften für die Kosten, die im Zusammenhang mit den Kontrollen sowie der Durchführung von Informations- und Werbemaßnahmen, einschließlich Markt- und Produktgestaltungsanalysen, entstehen. Im Rahmen dieser Finanzhilfe förderfähig sind ebenfalls Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Anträgen auf Anerkennung als geschützte Ursprungsbezeichnung (Appellation d’Origine Protégée/AOP) oder als geschützte geografische Angabe (Indication Géographique Protégée/IGP).

Die Höhe der Beihilfe ist abgestuft: Sie bemisst sich nach dem Differenzierungsgrad des Produktes im Vergleich zu einem Standardprodukt, d. h. nach der Anzahl der erfüllten Qualitätskriterien. Es handelt sich also um ein Anreizsystem, das es ermöglicht, insbesondere Labels mit stärkerer qualitativer Ausrichtung zu unterstützen.

Die Beihilfen zur Deckung der Kosten in den Bereichen Marktforschung und Produktdesign können bis zu 80 % der entstandenen Kosten abdecken. Beihilfen für die Anerkennung als AOP oder IGP werden mit 70 % bezuschusst beziehungsweise sogar mit 100 %, wenn der Antrag zu einer erfolgreichen Eintragung in das europäische Register führt.