Deklaration zur Barrierefreiheit

Die Organisation „Letzlabel‟ verpflichtet sich, ihre Websites gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • Startseite
  • Rechtliche Hinweise
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Zulassung
  • Kriterien
  • Zugelassene Labels
  • Details zu den Labels
  • Produzent
  • UGC

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder sollte die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung leicht nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die Hilfsprogramme oder spezielle Hardware verwenden (z. B. Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit anderen Behinderungen).

Status der Konformität

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Elemente teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Allgemeinen Rahmenwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit (AER) v4.1, das diese Norm implementiert.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der nachfolgend genannte Inhalt ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nicht-Konformitäten

  • [1.1–1.3] Informationstragende Bilder besitzen keine Alternativen und keine relevanten Alternativen;
  • [1.2] Dekorative Bilder werden von unterstützenden Technologien nicht ignoriert;
  • [1.9] Bilder haben Beschriftungen, die nicht richtig verlinkt sind;
  • [3.1–10.9] Informationen werden nur durch Farbe oder Form vermittelt;
  • [3.2] [3.3] Texte und Schnittstellenkomponenten weisen einen unzureichenden Kontrast auf;
  • [6.1–6.2] Links haben keine Überschrift und keine explizite Bezeichnung;
  • [7.1] JavaScript-Funktionen sind nicht mit assistierenden Technologien kompatibel oder nicht tastaturbedienbar (ein- und ausblendende Inhalte, Karussells), oder sie nutzen ARIA-Eigenschaften in unangemessener Weise;
  • [7.5] Statusmeldungen werden von assistierenden Technologien nicht wiedergegeben
  • [8.6] Seiten haben keine relevanten Seitentitel;
  • [8.7] Sprachwechsel im Text werden nicht gemeldet;
  • [8.9] Seiten verwenden Tags nur zu Präsentationszwecken (z. B. leere Absätze und unstrukturierter Text in Absatz-Tags);
  • [9.1] Seiten haben eine irrelevante Titelhierarchie (fehlende oder unklar definierte Titel)
  • [9.3] Folgen von Elementen sind nicht mit Listen strukturiert;
  • [9.2–12.6] Die Struktur und die Hauptbereiche von Seiten sind schlecht definiert;
  • [9.4] Zitate sind nicht als solche definiert;
  • [11.10–11.11] Eingabehilfen für Felder, die ein bestimmtes Format erwarten, fehlen, Pflichtfelder sind nicht korrekt gekennzeichnet und Fehlermeldungen sind nicht mit den entsprechenden Feldern verknüpft;
  • [11.13] Einige Formularfelder, die persönliche Daten des Benutzers erwarten, sind nicht gekennzeichnet;
  • [12.1] Es fehlt ein alternatives Navigationssystem zum Navigationsmenü;
  • [12.7] Es fehlt ein Link für den Schnellzugriff auf den Hauptinhalt der Seiten;

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2022 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer effektiven Bewertung der Konformität dieser Websites mit den in RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie z. B. einer Bewertung durch einen Dritten: Access42.

Feedback und Kontaktdaten

Wenn Sie einen Fehler bei der Zugänglichkeit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an [contact@contact.com]: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betroffene Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Behebung des Zugänglichkeitsfehlers bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem nach Ihren Wünschen zugänglichen Format übermittelt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen sichergestellt wird
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über ihr Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.