Unsere Kriterien

Unsere Kriterien

Für die Beantragung der Anerkennung muss das Label zwingend bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Grundvoraussetzungen ermöglichen es, den Verbraucher die erforderlichen Garantien im Hinblick auf den Anforderungskatalog und die Kontrollinstrumente zu geben.

Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Auf der Ebene des Anforderungskatalogs: Festlegung transparenter Kriterien, die gewährleisten, dass ein Erzeugnis sorgfältig definierte und überprüfbare Eigenschaften aufweist.
  • Formulierung sozialer, ökologischer und ökonomischer Ziele, für die das Label steht.
  • Einrichtung einer Aufsichtsstruktur, d. h. eines unabhängigen Kontrollgremiums, das die Überprüfung der Einhaltung des Anforderungskatalogs in bestimmten zeitlichen Abständen überprüft.
  • Durchführung unangekündigter Kontrollen.
  • Anwendung klarer Kontrollverfahren (in Form von Checklisten), einschließlich eines Sanktionsmechanismus im Fall von Qualitätsmängeln.
  • Beteiligung aller Glieder der Nahrungsmittelkette an der Ausarbeitung des Anforderungskatalogs, um die Umsetzbarkeit in der Praxis zu gewährleisten.

Eine vollständige Liste sowie die genauere Ausformulierung der einzelnen Voraussetzungen kann in Artikel 3 des Gesetzes vom XXX betreffend die Anerkennung eines Qualitäts- und Zertifizierungssystems für landwirtschaftliche Produkte eingesehen werden.

Gesetzestext anzeigen

Es wird darauf hingewiesen, dass sich jedes offiziell anerkannte Label zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen verpflichtet.

Welche Qualitätskriterien gibt es?

Neben den Grundvoraussetzungen gibt es eine ganze Reihe von Qualitätskriterien, die nach einem „À-la-carte“-System strukturiert sind. Jedes Label kann diejenigen Kriterien auswählen, die den eigenen Werten und Schwerpunkten entsprechen.

Die Qualitätskriterien sind in die drei Kategorien „Qualität/Geschmack“, „Regional/Solidarisch“ und „Umwelt/Tierwohl“ gegliedert. Jede Kategorie umfasst rund ein Dutzend spezifische Kriterien, die jedoch allesamt stets über die geltenden Gesetze und Vorschriften hinausgehen.

Labels, die neben den Grundvoraussetzungen noch mindestens drei Kriterien pro Kategorie, darunter jeweils ein obligatorisches Kriterium, erfüllen, werden als Qualitätssystem anerkannt. Diese Labels dürfen das Anerkennungslogo mit dem Zusatz „SYSTÈME DE QUALITÉ“, wie nebenstehend abgebildet, verwenden

Qualität/Geschmack
  • Hygienekontrollen anhand von Laboranalysen (obligatorisch)
  • Laboranalysen zur Bestimmung der organoleptischen Qualität
  • Herstellung nach traditionellen oder handwerklichen Methoden
  • Ausschließliche Verwendung natürlicher Zutaten bzw. gemäß Bio-Verordnung zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe
  • Erweiterte Rückverfolgbarkeit
  • Nährwertangabe in Form des „Nutri-Score“
  • Teilnahme an Zertifizierungssystemen für den Agrar- und Lebensmittelbereich (über den gesetzlichen Mindestanforderungen)
  • Nutzung von Qualitätsindikatoren, die über die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis hinausgehen
  • Durchführung organoleptischer Prüfungen
  • Teilnahme an internationalen organoleptischen Wettbewerben
  • Innovative Produktionsmethoden
Regional/Solidarisch
  • Erzeugung (& Schlachtung), Verarbeitung und Verpackung in der Region (obligatorisch)
  • Geburt und Aufzucht der Tiere in der Region
  • Verwendung von biologisch oder in der Region erzeugtem Saat- bzw. Pflanzgut
  • Mindestens 80 % der Inhaltsstoffe oder des Tierfutters aus der Region
  • Förderung kurzer Handels- und Transportwege
  • Förderung der Direktvermarktung (Ab-Hof-Verkauf)
  • Gewährleistung eines angemessenen Einkommens für die Bauern
  • Zurückgreifen auf eine Behindertenwerkstatt oder Beschäftigung von sozial benachteiligten Personen
  • Herkunftsangabe für Hauptinhaltsstoffe und Rohstoffe
  • Verwendung von Inhaltsstoffen aus fairem Handel
  • Innovative Produktionsmethoden
Umwelt/Tierwohl
  • Verbot des Einsatzes von Glyphosat (obligatorisch)
  • Einsatz von umweltfreundlichen Produktionsmethoden (Agrar-Umwelt-Klima Maßnahmen, Biodiversitätsprogramme usw.)
  • Gewässerschutz, Natura-2000-Zonen, Prävention der Bodenerosion
  • Umsetzung von Tierwohl-Maßnahmen, Tierwohl-Monitoring
  • Gentechnikfreies Tierfutter
  • „Best practice“ in den Bereichen Abfallvermeidung und -management, Anwendung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft
  • Verwendung von recycelbaren, biologisch abbaubaren, wiederverwendbaren oder plastikfreien Verpackungen
  • „Life cycle assessment“ mit dem Ziel des effizienten Einsatzes natürlicher Ressourcen, Ermittlung des CO2-Fußabdrucks
  • Reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Reduzierter Einsatz von Medikamenten und Antibiotika
  • Haltung robuster oder bedrohter Nutztierrassen
  • Anbau von lokalen und alten Sorten
  • Innovative Produktionsmethoden

Hinweis: Zu jedem anerkannten Label findet sich eine kurze Beschreibung und Zusammenfassung der erfüllten Qualitätskriterien unter „Anerkannte Labels“.

Anerkannte Labels

Welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen?

Jede Regel ist nur so gut, wie sie umgesetzt und kontrolliert wird. Deshalb können nur diejenigen Labels eine Anerkennung beantragen, die ein strenges Kontrollsystem umsetzen, das die verschiedenen Stufen der Produktionskette abdeckt und so gewährleistet, dass die im Lastenheft des Labels festgelegten Anforderungen von allen Beteiligten eingehalten werden.

Der Labelinhaber ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüfen zu lassen, auch wenn er parallel dazu interne Kontrollen durchführt.

Um die Effizienz des Kontrollsystems, das von den Inhabern der zugelassenen Labels eingerichtet wurde, zu garantieren, überwacht das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung zusammen mit einer interministeriellen Kommission (siehe Bewertungsverfahren) die Einhaltung der Kontrollvorgaben. Die Beamten des Ministeriums können einen Teil der Kontrollen begleiten; dem Ministerium ist jährlich ein Bericht über die durchgeführten Kontrollen vorzulegen.